

Optional und im fachlich begründeten Ausnahmefall, nämlich dann, wenn mit der Masterarbeit bereits während des Auslandssemesters begonnen wird, kann das Thema bereits nach dem zweiten Semester ausgegeben werden; in diesem Fall erstreckt sich die Bearbeitungszeit über zwei Semester, d.h. insgesamt über zehn Monate. In diesem Fall muß im Prüfungssemester eine entsprechend höhere Anzahl von ECTS-Punkten erworben werden.
Daraus ergibt sich folgender Studienverlaufsplan:
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