Studienordnung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
für den Studiengang
"Aisthesis. Historische Kunst- und Literaturdiskurse"
im Rahmen des Elitenetzwerkes Bayern
Aufgrund des Art. 5 § 3 Satz 1 des Konkordats mit dem Heiligen Stuhl vom 29. März 1924 (BayRS 2220-1-K) erlässt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt folgende Studienordnung:
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich, Zuständigkeit
§ 2 Beschreibung des Studiengangs
§ 3 Studienziele
§ 4 Qualifikationsvoraussetzungen
§ 5 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiengangs nach Modulen
§ 6 Ausbildungsinhalte
§ 7 Lehrveranstaltungsformen
§ 8 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung
§ 1
Geltungsbereich, Zuständigkeit
(1) Die vorliegende Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiengangs "Aisthesis. Historische Kunst- und Literaturdiskurse" mit den möglichen Abschlüssen „Master of Arts with honours („M.A. with honours)“ und „Magister Artium (M.A.)“, der in Zusammenarbeit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt mit der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Universität Augsburg und der Universität Regensburg angeboten wird.
(2) 1Die beteiligten Lehrstühle, Institute und Abteilungen der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Universität Augsburg und der Universität Regensburg sind für die Sicherstellung des Lehrangebots gemeinsam verantwortlich. 2Für die Koordination ist der federführende Lehrstuhl für Kunstgeschichte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt zuständig.
§ 2
Beschreibung des Studiengangs
(1) 1Der Studiengang "Aisthesis. Historische Kunst- und Literaturdiskurse" wendet sich zum einen an Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen (Bachelor, Diplom, Magister und Master) bzw. an Bewerberinnen und Bewerber mit einem gleichwertigen Abschluss (Staatsexamen) in den Fächern Klassische Archäologie, Kunstgeschichte, Literaturwissenschaften, Medienwissenschaften und Philosophie sowie in anderen Wissenschaften, die sich mit visueller und textlicher Kultur befassen. 2Zum anderen wendet er sich an qualifizierte Studierende, die in einem der in Satz 1 aufgeführten Studiengänge eine herausragende Zwischenprüfung im Sinne des § 4 Nr. 1 b) der Prüfungsordnung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt für den Studiengang „Aisthesis. Historische Kunst- und Literaturdiskurse“ im Rahmen des Elitenetzwerkes Bayern vom … (Prüfungsordnung) sowie zwei Hauptseminarscheine oder entsprechende Zeugnisse nachweisen können.
(2) 1Der sowohl transdisziplinär als auch international ausgerichtete Studiengang führt in die Kunst- und Literaturdiskurse von der klassischen Antike bis zur Gegenwart ein. 2Er vermittelt vertiefte Kenntnisse in der Theorie, der Kritik und der Erforschung von Kunst, Bild und Text in den europäischen Kulturnationen und den postkolonialen Kulturen. 3Die Studierenden erwerben professionelle Fähigkeiten zur praktischen Erforschung und Interpretation von visuellen und textlichen Kulturgütern. 4Darüber hinaus erhalten sie die Möglichkeit, ihr Methodenbewusstsein sowohl durch historisch-kritische als auch internationale, komparatistische Perspektiven zu schärfen. 5Schließlich soll der Studiengang die Studierenden dazu befähigen, einen Beitrag zur Medien-Aufklärung zu leisten. 6Er behält in allen Lehrveranstaltungen ethische Fragen im Blick: Kulturerzeugnisse werden auch darauf befragt, ob sie dazu beitragen, dass Individuen, Gruppen und Gesellschaften sich von sich selbst, von Anderen, von ihrem Umfeld und von ihren natürlichen wie auch kulturellen Bedingtheiten ein verantwortliches Bild machen, oder ob sie in vertretbarer Weise zu Gedächtniskulturen beitragen und Handlungsdispositionen beeinflussen.
(3) 1Der Studiengang qualifiziert für die wissenschaftsbezogene Berufstätigkeit in den Fächern Klassische Archäologie, Kunstgeschichte, Literaturwissenschaften, Philosophie sowie auch in jenen Wissenschaften, die sich der Geschichte der Medien widmen (Foto- und Filmgeschichte). 2In allen genannten Fächern sind Geschichte und Theorie medialer Systeme und des Text-Bild-Verhältnisses ein zentraler Aspekt der Lehre. 3Der Studiengang ist nicht in Haupt- und Nebenfächer differenziert, sondern wird als transdisziplinär integrierter Studiengang angeboten.
(4) 1Folgende wissenschaftliche Einrichtungen tragen und vertreten den Studiengang "Aisthesis. Historische Kunst- und Literaturdiskurse":
1. Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Lehrstuhl für Kunstgeschichte,
2. Ludwig-Maximilians-Universität München, Department Kunstwissenschaften, Lehrstuhl für Klassische Archäologie, Institut für Slawistik, Institut für Romanische Philologie und Fakultät für Philosophie und Religionswissenschaften,
3. Universität Augsburg, Lehrstuhl für Kunstgeschichte, und
4. Universität Regensburg, Lehrstuhl für Kunstgeschichte, Lehrstuhl für Archäologie.
2Darüber hinaus wirken folgende außeruniversitäre wissenschaftliche Institutionen und Museen mit:
1. Zentralinstitut für Kunstgeschichte, München, Direktion, Forschungsreferat und Stipendiatenbetreuung sowie Redaktionsleitung des Reallexikons zur Deutschen Kunstgeschichte,
2. Bayerische Akademie der Wissenschaften und
3. Münchener Stadtmuseum, Fotomuseum und Filmmuseum.
(5) 1Die sprachpraktische Ausbildung erfolgt gegebenenfalls in Sprachkursen, die durch die beteiligten Universitäten angeboten werden. 2Sprachkenntnisse können ferner im Zuge des Auslandssemesters vertieft werden.
(6) 1Dem Studiengang kann sich einen Beirat zur Seite stellen. 2Dieser besteht aus mindestens fünf und höchstens zehn Mitgliedern, die in einem der beteiligten Fächer beruflich tätig sind und anerkannte Leistungen erbracht haben. 3Seine Aufgabe ist es, sich an der internen Selbstevaluation des Studiengangs unterstützend zu beteiligen, die Dozentinnen und Dozenten sowie die Sprecherin oder den Sprecher zu beraten und an der Vertretung des Studiengangs in der Öffentlichkeit mitzuwirken. 4Die Mitglieder werden erstmalig auf Vorschlag der Sprecherin oder des Sprechers für eine Periode von vier Jahren durch die Gesamtversammlung berufen; danach werden während der Amtszeit des Sprechers oder der Sprecherin weitere Mitglieder durch den Beirat selbst kooptiert. 5Wiederwahl ist möglich. 6Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.
§ 3
Studienziele
(1) 1Der Studiengang "Aisthesis. Historische Kunst- und Literaturdiskurse" vermittelt die historisch-kritische Kenntnis der grundlegenden Debatten, die von der klassischen Antike bis zur Gegenwart über Text und Bild sowie über Kunst und über Literatur geführt worden sind. 2In exemplarischen Studien vertieft er die Kenntnis der Methoden zur Erschließung und Interpretation von Gegenständen der Kunst- und Literaturwissenschaften. 3Den anwendungsbezogenen, d.h. systematisch-synchronischen Aspekt erweitert er um eine historisch-kritische, diachronische Perspektive. 4Er vermittelt die Fähigkeit, Fragestellungen, die an Werke der Kunst und Literatur, an Bildmedien und an Textzeugnisse herangetragen wurden und werden, vor dem Hintergrund ihres jeweiligen geschichtlichen Kontextes kritisch zu bewerten. 5Der Studiengang vermittelt ein vertieftes diskursgeschichtliches Bewusstsein nicht allein mit Blick auf die Kunstgeschichte, die Bildwissenschaft und die Literaturwissenschaft im deutschsprachigen Raum. 6Vielmehr werden Bild-, Kunst- und Literaturdiskurse durchweg in komparatistischer Perspektive betrachtet. 7Die nationalen Traditionen und die institutionelle Praxis der Fächer im europäischen Ausland und in Amerika werden systematisch in die Fachausbildung einbezogen.
(2) 1In dem Studiengang sollen die Studierenden die Grundlage für die wissenschaftliche oder wissenschaftsbezogene Tätigkeit in den Berufsfeldern der visuellen und textlichen Kultur erwerben. 2Dazu zählen Tätigkeiten in Museen, Kunstvereinen und Literaturhäusern, in der Denkmalpflege sowie in Forschung, Kunstvermittlung und Lehre. 3Darüber hinaus werden Kompetenzen für den gesamten Bereich der Kunst-, Bild- und Literaturproduktion vermittelt, die auch für die Berufsfelder der Foto-, Film- und Mediengeschichte, der Geschichte des Verhältnisses von Text- und Bildkulturen sowie der Ästhetik und Medienphilosophie qualifizieren.
§ 4
Qualifikationsvoraussetzungen
Die Qualifikation für den Studiengang bestimmt sich nach den §§ 4 und 5 der Prüfungsordnung.
§ 5
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiengangs nach Modulen
(1) 1Der Studiengangs "Aisthesis. Historische Kunst- und Literaturdiskurse" ist einschließlich aller Prüfungsleistungen in einer Regelstudienzeit von vier Semestern zu absolvieren. 2Neueinschreibungen sind jeweils nur zum Wintersemester möglich.
(2) 1Das Curriculum ist modularisiert. 2Mindestens zwei inhaltlich aufeinander bezogene Lehrveranstaltungen bilden ein Modul, das sich über höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester erstreckt. 3In dem interdisziplinär ausgerichteten Studiengang ist die Verknüpfung mit anderen Fachrichtungen grundlegend und durchzieht die Struktur der einzelnen Lehrveranstaltungen und der einzelnen Module.
(3) 1In den ersten zwei Semestern absolvieren die Studierenden ein Pflichtmodul „Methoden“, also ein intensives Einführungsmodul zu den Diskurstypen und den Methodologien der Kunst- und Literaturwissenschaften. 2Sie erwerben darin grundlegende Kompetenzen in den „Kunstdiskursen“ wie
1. Kunsttheorie,
2. Kunstkritik,
3. in der Methodologie und Wissenschaftsgeschichte der Archäologie und Kunstgeschichte.
3Des Weiteren erwerben sie grundlegende Kompetenzen in den „Literaturdiskursen“ wie
1. Literaturtheorie,
2. Sprache, Poetik und Rhetorik,
3. Texttheorie.
4Schließlich werden die folgenden Themengebiete der Ästhetik und Wahrnehmungstheorie („Aisthesis“) abgedeckt:
1. Philosophische Ästhetik,
2. Bildtheorien und
3. Medientheorien des 20. Jahrhunderts (sowohl Foto- und Filmtheorie wie auch allgemeine Medientheorie).
5Die Methodenkurse zu diesen Einzelbereichen werden jeweils von zwei Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen ausgerichtet. 6Der Unterricht zu den genannten Bereichen wird sowohl von den Lehrenden der beteiligten Universitäten und Forschungsinstitutionen als auch von Gastprofessorinnen und Gastprofessoren unterrichtet, die sich aus der Perspektive ihrer nationalen Forschungs- und Institutionstraditionen damit befassen.
(4) 1Daneben wählen die Studierenden in den ersten zwei Semestern in zwei Wahlpflichtmodulen Hauptseminare zu den beiden Bereichen „Kunst- und Literaturdiskurse“ sowie „Text- und Bilddiskurse“. 2Innerhalb dieser zwei Module sind die Studierenden dazu aufgefordert, einerseits kunst- und literaturhistorische und archäologische, andererseits bildwissenschaftliche, mediengeschichtliche und philosophische Kenntnisse exemplarisch zu vertiefen. 3Die Bereiche Kunst- und Literaturdiskurse sowie Text- und Bilddiskurse sind also aufeinander bezogen. 4Systematisch wird ihr Zusammenspiel innerhalb der historischen Systeme der Medien und der Künste thematisiert. 5Die vertiefenden Hauptseminare in beiden Wahlpflichtmodulen sollen zudem thematisch auf das Semesterthema nach Absatz 7 bezogen sein.
(5) 1Die Veranstaltungen im Wahlpflichtmodul „Kunst- und Literaturdiskurse“ widmen sich der Kunst und Literatur exemplarisch im Rahmen eines radikal historisierten Kunstbegriffs. 2Dabei wird der Ausdifferenzierung der historischen Institutionen der Kunstrezeption besondere Aufmerksamkeit geschenkt. 3Die Funktion der künstlerischen Bild- und Literaturproduktion wird im Rahmen der allgemeinen, nicht primär auf eine künstlerische Rezeption ausgerichteten Bild- und Textproduktion studiert. 4Besondere Aufmerksamkeit gilt auch einer oft erst später erfolgenden Rezeption von Bildwerken und literarischen Texten als Kunst durch die Musealisierung und die kunst- wie literaturhistorische Aufarbeitung.
(6) 1In den Hauptseminare im Wahlpflichtmodul „Text- und Bilddiskurse“ steht die nicht oder nicht primär auf die Rezeption als Kunst ausgerichtete Produktion von Text und Bild im Vordergrund – sei es, dass der rituelle oder kultische Gebrauch, der kommerzielle Vertrieb oder die propagandistische Funktion im Vordergrund standen. 2Die Bildproduktion wird jedoch von der Kunst aus perspektiviert, und zwar unter zweierlei Aspekten. 3Zum einen wurde oft das nicht oder nicht primär künstlerische Schaffen später als Kunst rezipiert. 4Diese Rezeption als Kunst wird in der Wirkungsgeschichte der Werke systematisch mitberücksichtigt. 5Zum anderen musste unter dem Druck der in rascher Folge neu erfundenen Bildtypen und -medien auch die „hohe“ Kunst sich immer schneller neu erfinden. 6Mit zunehmender Ausdifferenzierung der Kunstdiskurse übernimmt eine intellektualisierte Hochkunst zudem die Funktion der Kritik der jeweiligen zeitgenössischen Medienproduktion. 7Insbesondere beim Studium der Bildmedien des 19. und 20. Jahrhunderts wird deren kritische Thematisierung in der Kunst von den Avantgarden bis zur Postmoderne mitberücksichtigt. 8Die Perspektive auf „Text“ geht von einem erweiterten Text-Begriff aus, dem ein jedes Gefüge von sprachlichen oder symbolischen Elementen als Text gilt, in dem sich Sinn, Bedeutung und Handlungsansätze in ihrem Entstehen und Zergehen zeigen. 9Der erweiterte Text-Begriff erlaubt zum einen, „Literatur“ als einen historischen und institutionellen Sonderfall von Text zu fassen, zum anderen, die Grenzen dieses und jedes anderen Sonderfalls zum Bereich des Bildes in jeweils singulärer Weise zu bestimmen und zu problematisieren. 10Schließlich hält dieser Text-Begriff dazu an, das besondere Problem von Sprache und Erkenntnis in den Blick zu nehmen.
(7) 1Der Studiengang gibt sich in jedem Semester ein Thema. 2Dazu wird am Ende des Semesters ein dreitägiges Projektseminar geblockt als Workshop abgehalten. 3In diesem Projektseminar finden alle Studierenden des ersten Studienjahrs und die Lehrenden des Studiengangs zu einer interdisziplinären Debatte zusammen. 4Die Studierenden bereiten für die Projektseminare in Arbeitsgruppen themenbezogene Kurzreferate und Präsentationen vor. 5Bei der Vorbereitung werden sie in Tutorien beraten.
(8) 1Das dritte Semester verbringen die Studierenden an einer Universität im Ausland, bevorzugt an einer Universität oder Eliteschule, mit denen der Studiengang z. B. im Rahmen eines Internationalen Netzwerks für Kunstgeschichte eine feste Partnerschaft unterhält. 2Bereits im zweiten Semester werden die Studierenden durch Mentorinnen und Mentoren, d.h. Kommilitoninnen und Kommilitonen des vierten Semesters, bei der Vorbereitung des Auslandssemesters beraten. 3Ein Kolloquium, das zu Anfang des dritten Semesters noch während der Semesterferien vor dem Auslandsaufenthalt ausgerichtet wird, bereitet sie zeitnahe auf die zielführende Gestaltung des Auslandssemesters vor. 4Im Ausland werden sie unter intensiver Betreuung in Kolloquien und Seminaren in die methodologischen und institutionellen Traditionen des Gastlandes eingeführt. 5Das Modul „Methoden und Institutionen im Ausland“ besteht aus Studien- und Prüfungsleistungen, die innerhalb des Programms der ausländischen Universitäten erbracht werden. 6Optional und in begründeten Fällen können die Studierenden bereits in diesem Semester mit Forschungen für ihre Abschlussarbeit im Rahmen des Prüfungsmoduls beginnen. 7Begründung kann etwa ein Studium in einem Land sein, in dem das Thema für die Abschlussarbeit üblicherweise bereits im dritten Semester des Master bzw. Magisterstudiums gestellt wird und die Studierenden auch schon Teile des dritten Semesters der Erarbeitung der Abschlussarbeit widmen. 8In diesen Fällen können die Studierenden die Option wählen, dass sie bereits im dritten Semester 12 Leistungspunkte für Forschungen zur Abschlussarbeit erwerben.
(9) 1Im vierten Semester schreiben die Studierenden, begleitet durch ein Kolloquium, ihre Abschlussarbeit. 2Sie bearbeiten dazu Themen, die nur auf der Grundlage vertiefter methodologischer und institutioneller Traditionen der Kunst- und Literaturwissenschaften bearbeitet werden können. 3Sie nehmen, soweit möglich, an einer internationalen Frühjahrsakademie teil, die von einem Internationalen Netzwerks für Kunstgeschichte ausgerichtet wird. 4Dort erhalten sie die Möglichkeit, ihre Themenstellungen oder damit eng verwandte Themen vor einem hochkarätigen internationalen Fachpublikum zur Diskussion zu stellen. 5Die Abschlussprüfung erfolgt als Disputation. 6Neben den Lehrenden des Studiengangs können ausländische Fachkolleginnen und Fachkollegen als Mitgutachterinnen und Mitgutachter am Prüfungsverfahren teilnehmen. 7Haben die Studierenden bereits im dritten Semester mit Forschungen für ihre Abschlussarbeit begonnen, erbringen sie die verbleibenden Studien- und Prüfungsleistungen entweder aus dem Modulen „Kunst- und Literaturdiskurse“ oder „Text- und Bilddiskurse“, oder aber aus vergleichbaren Lehrveranstaltungen im Ausland.
§ 6
Ausbildungsinhalte
(1) Der Studiengang vermittelt
1. Schlüsselqualifikationen der kunst-, und literaturwissenschaftlichen Arbeit, d. h. der Dokumentation und Interpretation von Kunstwerken und von Erzeugnissen der visuellen und textlichen Kultur,
2. fortgeschrittene Kenntnisse der Diskurse und Methodologien der Kunst- und Literaturwissenschaften sowie der Bildwissenschaften, die ebenso anwendungsbezogen vorgestellt wie auch historisch-kritisch studiert werden,
3. die intensive Begegnung mit der Kunst und den Bild- und Textmedien anderer europäischer Sprachkulturen und vertiefte Kenntnisse der methodologischen und institutionellen Traditionen dieser Sprachkultur.
(2) Der Studiengang "Aisthesis. Historische Kunst- und Literaturdiskurse" zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
1. 1In den Lehrveranstaltungen arbeiten Kunsthistoriker, Archäologen, Literaturwissenschaftler, Medienwissenschaftler und Philosophen aus unterschiedlichen Universitäten und Forschungseinrichtungen interdisziplinär zusammen. 2Die Veranstaltungen genügen den Anforderungen der beteiligten Disziplinen, vermitteln aber über Spezialprobleme hinaus transdisziplinär relevantes Wissen.
2. Die angestrebte Internationalität ist durch die Integration des Studiums in ein seit 2002 funktionierendes Internationales Netzwerk für Kunstgeschichte gewährleistet.
3. Diskurse und Methoden der Kunst- und Literaturwissenschaften werden sowohl anwendungsbezogen als auch historisch-kritisch vorgestellt.
4. Die institutionellen und methodischen Traditionen anderer Sprachkulturen werden komparatistisch in die Ausbildung einbezogen.
5. a) Bildmedien von illustrierten Handschriften bis zu Fotografie und Film, einschließlich ihres intermedialen Zusammenhangs im System der Künste und der Bildproduktion (unter besonderer Berücksichtigung von dessen historischen Wandlungen) werden systematisch und praxisnahe studiert.
b) Ausgehend vom erweiterten Text-Begriff werden literarische und andere sprachliche Phänomene und Verfahren studiert; die spezifische sprachliche Symbolisierungsleistung im Zusammenhang von Macht, Wissen und Erkenntnis („Diskurse“) kommt hierbei besonders in den Blick. Die Phänomene der Fiktion, der Performativität und der sprachlichen Setzungsgewalt werden innerhalb und außerhalb literarischer Texte untersucht.
c) Ergänzt werden diese bildmedialen und textbasierten Ausbildungsinhalte durch die allgemeine Perspektive der Philosophie; studiert, rekonstruiert und diskutiert werden besonders Bild- und Medientheorien sowie als deren historischer und systematischer Hintergrund die zwischen Philosophie der Kunst und Theorie der Wahrnehmung doppelperspektivisch ausgerichtete philosophische Ästhetik.
6. Die Studierenden werden durch die Lehrenden und während des zweiten Semesters, in dem sie sich auf das Auslandsstudium vorbereiten, durch Mentorinnen und Mentoren eingehend und fortlaufend beraten.
§ 7
Lehrveranstaltungsformen
(1) 1Die Studierenden beteiligen sich an der Vorbereitung, der Durchführung und der kritischen Selbstevaluierung der Lehrveranstaltungen. 2Besonders gefördert werden Fähigkeiten wie der mündliche Vortrag, der sowohl dem Thema als auch dem jeweiligen Publikum gerecht werden soll, die professionelle Präsentation unter Einbeziehung moderner Medien und die Arbeit in wechselnden nationalen und internationalen Teams.
(2) Veranstaltungsformen sind insbesondere:
1. Methodenkurse,
2. Hauptseminare,
3. Projektseminare/Workshops und Tutorien,
4. Kolloquien,
5. Internationale Frühjahrsakademie,
6. Abschlussarbeit (Master- oder Magisterarbeit),
7. Disputation.
(3) 1Methodenkurse innerhalb des Einführungsmoduls „Methoden“ führen aufgrund der Lektüre historischer Schlüsseltexte und exemplarischer Interpretationen in verschiedene Diskurstypen der beteiligten Fächer ein. 2Sie vermitteln die grundlegenden methodologischen Fertigkeiten und ein historisch-kritisches Methodenbewusstsein. 3Sie werden in der Regel von zwei Lehrenden aus unterschiedlichen Disziplinen oder thematischen Bereichen der beteiligten Fächer gemeinsam angeboten.
(4) 1Hauptseminare (innerhalb der Module „Kunst- und Literaturdiskurse“ und „Text- und Bilddiskurse“ sowie im Modul „Methoden und Institutionen im Ausland“) dienen der exemplarischen Vertiefung methodischer und diskurshistorischer Fragestellungen. 2Kurze Referate sowie im ersten und zweiten Semester jeweils ein ausführlicheres Referat zu fest umrissenen Fragestellungen werden allein oder in kleinen Teams vorbereitet und stets gehalten. 3Sowohl der thematische Beitrag als auch Form und Methode der Präsentation werden im Gruppengespräch kritisch evaluiert. 4Die Hauptseminare innerhalb der Module „Kunst- und Literaturdiskurse“ und „Text- und Bilddiskurse“ werden in der Regel von zwei Lehrenden gemeinsam abgehalten.
(5) 1Projektseminare/Workshops (innerhalb der Module „Kunst- und Literaturdiskurse“ und „Text- und Bilddiskurse“) werden geblockt während mehrerer Tage ausgerichtet. 2Sie führen die Studierenden und die Lehrenden des gesamten Studiengangs zum internationalen, transdisziplinären Dialog um übergeordnete Themenstellungen zusammen, die für jedes Semester jeweils einvernehmlich neu ausgewählt werden. 3Sie vermitteln die Fähigkeit, in kleinen Arbeitsgruppen in Bezug auf das Semesterthema interdisziplinär bestimmte Problemkreise auszuwählen, sie selbständig auszuarbeiten und zu präsentieren. 5Während der Vorbereitung werden die Studierenden in Tutorien beratend begleitet.
(6) 1Ein Kolloquium zu Anfang des dritten Semesters (innerhalb des Moduls „Methoden und Institutionen im Ausland“) gibt den Studierenden Gelegenheit, ihre Interessen und Vorhaben für das Auslandssemester unter interdisziplinärer Anleitung zu präzisieren und einen Studienplan auszuarbeiten, der ihnen die Begegnung mit ausländischen methodologischen und institutionellen Traditionen in den für den Studiengang relevanten Disziplinen ermöglicht. 2Im vierten Semester werden die Studierenden in einem weiteren Kolloquium (innerhalb des „Prüfungsmoduls“) kritisch bei der Ausarbeitung ihrer Master- oder Magisterarbeit begleitet.
(7) 1Im vierten Semester besuchen die Studierenden, soweit möglich, eine internationale Frühjahrsakademie, die mindestens für die Dauer von einer Woche von einem Internationalen Netzwerk für Kunstgeschichte jeweils in einem anderen Land ausgerichtet wird. 2Diese Veranstaltungen werden zu einem Themenkreis ausgerichtet, der eine bestimmte methodologische Perspektive auf die beteiligten Fächer beinhaltet, ohne den Interessenkreis allzu sehr einzuengen. 3Dort erhalten die Studierenden die Gelegenheit, Ergebnisse ihrer eigenen Forschung oder zu eng verwandten Fragestellungen vor einem internationalen, interdisziplinären Publikum vorzustellen. 4Diejenigen Studierenden, die ihre Forschung zur Master- oder Magisterarbeit nicht auf einer internationalen Frühjahrsakademie oder einer vergleichbaren Veranstaltung vorstellen können, tun dies stattdessen im Rahmen des Workshops des Studiengangs, der in der Regel unmittelbar nach Ende der Lehrveranstaltungen im vierten Semester des Curriculums ausgerichtet wird. 5Dabei sollen sie auch auf ihre Erfahrungen im Auslandsstudium eingehen.
(8) 1Die Themenstellung der Abschlussarbeit soll entweder unmittelbar historische Diskurse der beteiligten Wissenschaften betreffen oder aber Fragestellungen und Werken gelten, die nur vor dem Hintergrund der verschiedenen Typen der beteiligten Diskurse bearbeitet werden können. 2Die Arbeit soll eine Länge von 60 bis 80 Standardseiten nicht überschreiten. 3Abschlussarbeiten in den großen europäischen Kultursprachen werden zur Begutachtung angenommen, sofern die Prüferinnen und Prüfer damit einverstanden sind. 4Wenn sie nicht auf Deutsch verfasst wurde, soll die Abschlussarbeit am Ende ein Resümee in deutscher Sprache erhalten.
(9) 1Die Master- oder Magisterarbeit wird in einer Disputation verteidigt. 2Zu Anfang stellt die Kandidatin oder der Kandidat die Kernthesen ihrer bzw. seiner Arbeit in einem kurzen Vortrag (20 Minuten) vor. 3Im Anschluss daran stellen die Gutachterinnen bzw. Gutachter der Master- oder Magisterarbeit zu den Thesen Fragen, bevor sie in kurzen Vorträgen (bis zu 10 Minuten) ihre Begutachtung vorstellen. 4Abschließend erhält die Kandidatin oder der Kandidat Gelegenheit, auf die geäußerte Kritik einzugehen. 5Die Disputation ist öffentlich und wird von der Prüfungskommission mit einer Note bewertet.
§ 8
Inkrafttreten, Übergangsbestimmung
1Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Masterstudiengang „Aisthesis. Historische Kunst- und Literaturdiskurse“ ab dem Wintersemester 2009/10 aufnehmen. 2Die Studienordnung für den Masterstudiengang Historische Kunst- und Bilddiskurse vom tt.mm.jjjj tritt am 1. Oktober 2009 außer Kraft, sie gilt weiter für die Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2009/10 aufgenommen haben.